Voraussetzung

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schulbegleithundeausbildung

Voraussetzung Mensch:

Unser Ziel ist es, neben allen theoretischen und praktischen Grundlagen, dem Mensch zu vermitteln, dass nur ein liebevoller und fairer Umgang mit dem Hund zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mensch und Hund führen kann. Wenn der Mensch gelernt hat, die Bedürfnisse und die Empfindungen seines Hundes wahrzunehmen und dementsprechend zu agieren, kann das Mensch-Hund Team gemeinsam wertvolle Arbeit im jeweiligen pädagogischen Berufsfeld leisten. Deshalb ist eine wichtige Voraussetzung, dass der Mensch bereit ist, sich auf einen positiven und freundlichen Umgang mit seinem Hund einzulassen. Der Hund darf nicht als „Mittel zum Zweck“ missbraucht oder instrumentalisiert werden.

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist eine pädagogische Grundausbildung oder die enge Zusammenarbeit mit einer Pädagogin oder einem Pädagogen.  Ausnahmefälle sind nach Ermessen des Dozentinnenteams der Pfotenpädagogen möglich.
    Lehramt- und Sozialpädagogik Studentinnen und Studenten, sowie Auszubildende Erzieherinnen und Erzieher erfüllen ebenfalls die Teilnahmevoraussetzungen.
  • Der teilnehmende Mensch muss Halter des angehenden Schulhundes sein, ein Schulhund kann nicht ver- oder ausgeliehen werden.
  • Der Umgang mit dem Hund muss liebe- und würdevoll, fair und mit Respekt erfolgen. Die Ausbildung des Hundes erfolgt ausschließlich über positive Verstärkung.
  • Aversiver Umgang mit dem Hund wird weder akzeptiert noch geduldet.

Voraussetzung Hund:

  • Der Hund sollte Menschen gegenüber grundsätzlich wohlwollend gestimmt sein. Einem Hund, der tiefsitzende Angst vor Menschen hat, oder aggressiv auf Menschen reagiert, würde man keinen Gefallen mit der Rolle als Schulbegleithund tun, auch wenn man sich extrem bemüht den Hund vor stressigen Einflüssen zu bewahren.
  • Der Hund sollte allgemein sozial verträglich sein. Während der Seminarsituationen befinden sich weitere Hunde im Raum. Obwohl die Hunde bei ihren Besitzern sind und nicht frei im Raum herumlaufen, sollte der Hund mit der Anwesenheit der Artgenossen zurechtkommen. Ein direkter Hund-Hund Kontakt ist nicht erforderlich.
  • Der Hund muss als Familienmitglied art- und tierschutzgerecht im Haushalt leben.
  • Der Hund muss gesund, frei von Ektoparasiten, entwurmt und geimpft sein.
  • Läufigkeit der Hündin ist kein Ausschlusskriterium. Wichtig ist aber die rechtzeitige Information vor Beginn eines Seminars, damit eine entsprechende räumliche Planung möglich ist.
  • Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss abgeschlossen und nachgewiesen werden.
  • Ein Hundeführerschein, der z.B. nach den Vorgaben des IBH absolviert wurde, wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, ist aber keine Aufnahmebedingung.
  • Die gängigen Grundsignale müssen außerhalb der Schulbegleithunde-Ausbildung mit dem Hund eingeübt werden. Wir empfehlen eine Hundeschule zu besuchen, deren Trainer geprüfte Mitglieder im IBH https://www.ibh-hundeschulen.de/ sind.
  • Der Hund muss ein gut sitzendes Brustgeschirr tragen. Halsbänder oder Erziehungsgeschirre sind nicht gestattet.
  • Es gibt keine Rassebeschränkung für den Hund, Mischlinge und Hunde aus dem Tierschutz sind bei individueller Eignung genauso gerne gesehen wie Rassehunde.
  • Es findet kein Eignungstest für den Hund statt. Am Ende des Orientierungsseminares erfolgt eine faire Einschätzung des Mensch-Hund-Teams.
  • Der Hund sollte zu Beginn der Ausbildung mindestens 1 Jahr alt sein.